HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Charta als Vollmitglied oder als Unterzeichner der Verpflichtungserklärung sowie Informationen darüber, was dies mit sich bringt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Heather Allen (+32 2 661 31 90 E-Mail: heather.allen@uitp.com) in der UITP.

Wir wissen nicht viel über nachhaltige Entwicklung – Können wir der Charta trotzdem beitreten?
Ja, Sie können die Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Damit verpflichten Sie sich, die drei Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung in Ihrer Organisation einzuführen, in der Absicht die Kriterien für eine Charta-Vollmitgliedschaft zu erfüllen. Unterzeichner der Verpflichtungserklärung müssen nachweisen, dass sie Maßnahmen ergriffen haben, um diesem Ziel zwischen zwei UITP-Weltkongressen näherzukommen. Diese können variieren, da die Charta jederzeit unterzeichnet werden kann.

DIE VORTEILE DAS UNTERZEICHNUNG DAS CHARTA.
Ihre Organisation glied tritt einem dynamischen internationalen Netzwerk von Charta- Unterzeichnern bei. Dieses bringt Unterstützung und Mehrwert für die Tätigkeiten Ihrer Organisation und Ihren Mitarbeitern, die diese Massnahmen und Strategien einführen, mit sich.

Ausserdem, gibt es viele Gelegenheiten, Beispiele von bewährten Verfahrensweisen hervorzuheben. Unterzeichner sind eingeladen, kurze Vorträge bei den UITP Coaching und Training Workshops zur Nachhaltige Entwicklung zu veranstalten. Beispiele von Unterzeichnern werden gesammelt und im zweijährigen Bericht, der für den Weltkongress vorbereitet wird, genannt.

Zusätzlich benutzt UITP Beispiele von Unterzeichner für bestimmte Themen in Ihrer internationaler Arbeit als Fürsprecher und ihre Arbeit mit anderen internationalen Organisationen wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP); der UN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (UNCSD); der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Sind für uns damit irgendwelche Kosten verbunden?

Die UITP erhebt für die Teilnahme an der Initiative keinerlei Gebühr. Allerdings sind die Fortbildungsmaßnahmen, die Umweltmanagementsysteme, die Berichterstattung usw., zu denen man sich mit dem Beitritt zur Charta verpflichtet, mit Kosten verbunden, deren Höhe jeder Unterzeichner selbst in der Hand hat und selbst zu tragen hat.

Es wird erwartet, dass Unterzeichner wenigstens an einem Workshop zur nachhaltigen Entwicklung in der zweijährigen Periode teilnehmen.
UITP gibt unterstützung an Unterzeichner mit Coaching und Training Workshops (daten erhältlich auf den UITP Web Site); MeisterKlassen (nür in English erhältlich) und der AD Little Module of management reporting training. (add link – UITP/AD Little Sustainable Development Management Coaching Programme ).

Welche Art von BegleitdokumentEn können wir zur Unterstützung unseres Beitrittsgesuchs beifügen?

Für den Beitritt als Charta-Vollmitglied ist es zweckmäßig, dem Antrag – sofern vorhanden – eine kurze Beschreibung der in der folgenden (nicht vollständigen) Auflistung enthaltenen Punkte beizufügen:

  • Umweltmanagementsysteme, Systeme zur Kontrolle der Umweltbelastung / des Energieverbrauchs sowie Abfallmanagement oder sonstige Verfahren zur Reduzierung der Umweltbelastungen;
  • Verhaltenskodexe*  oder etwaige Chartas (mit Zulieferern, Mitarbeitern und/oder Fahrgästen);
  • Grad der Systemzugänglichkeit (vorzugsweise als Prozentsatz mit näheren Angaben zu Fahrzeugflotte, Infrastruktur etc.);
  • Programme zur Förderung der Chancengleichheit und/oder der Vielfalt;
  • Verfahrensweisen oder Initiativen, mit denen der ökologischen oder sozialen Verantwortung des Unternehmens Rechnung getragen wird;
  • durchgeführte Zertifizierungen (ISO, EMAS, Global Compact etc.);
  • Dialog mit den beteiligten Akteuren.

* In einem Verhaltenskodex werden die Strategien und Verfahrensweisen beschieben, die ein Unternehmen entwickelt hat, um den verantwortungsvollen Umgang mit den internen und externen Akteuren sicherzustellen.

Wir erfüllen bereits die ISO-14000-Norm – Dies war ein Langwieriges und relativ kompliziertes Verfahren. Müssen wir noch mehr tun, um  den Kriterien für den Beitritt zur Charta zu genügen?

ISO 14000 deckt die Umweltaspekte in vollem Umfang ab, beinhaltet jedoch keine Sozialberichterstattung. Dennoch mag es in Ihrem Unternehmen bereits eine ausreichende Sozialberichterstattung oder entsprechende Initiativen geben, mit denen Sie den sozialen Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen (Informationen hierüber befinden sich möglicherweise in Ihrem Jahresbericht oder in Ihrem Bericht über Umwelt, Gesundheit und Sicherheit). Geben Sie bitte im Antragsformular Ihre ISO-Zertifizierung genau an.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in unserem Land gesetzlich vorgeschrieben – bedeutet dies, dass wir automatisch die Beitrittskriterien erfüllen?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie die Kriterien erfüllen, allerdings muss jeder Fall einzeln geprüft werden, um weitmöglichst sicherzustellen, dass alle Unterzeichner der Charta denselben Beitrittsvoraussetzungen genügen. 

Wenn wir der Charta als Vollmitglied beitreten, müssen wir dann weitere Massnahmen ERGREIFEN?
Ein Ziel dieser Initiative ist es, dass alle Unterzeichner der Charta ihre Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung kontinuierlich ausbauen und dass sie in diesem Zusammenhang für alle Unterzeichner der Charta (sowohl Vollmitglieder wie auch Unterzeichner der Verpflichtungserklärung) messbare Aktionen entwickeln, die über einen Zeitraum von zwei Jahren realisiert oder durchgeführt werden sollen. Derartige Aktionen werden auf freiwilliger Basis beschlossen, allerdings sollten der UITP Bericht erstattet werden.

Wenn wir die verpflichtungserklärung unterzeichnen, erhalten wir dann Unterstützung, damit es uns gelingt, unsere Verpflichtung zu erfüllen?
Die UITP veranstaltet eine Reihe von regionalen Coaching und Training Workshops, in denen Anleitungen gegeben und Methoden vermittelt werden und die dem Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Charta-Unterzeichnern als Teil dieses Netzwerks dienen. Ein Mid-Term Forum wird jeweils zur Halbzeit zwischen zwei Kongressen organisiert, um den Prozess zu aktualisieren und zu überprüfen.
 

Wie erfahre ich, wer sonst noch der Charta beigetreten ist?

Eine aktuelle Liste der Unterzeichner der Charta wird auf der UITP-Website veröffentlicht, und im UITP-Generalsekretariat ist ein entsprechendes Plakat (welches halbjährlich aktualisiert wird) gut sichtbar aufgehängt.

Welchen Nutzen hat meine Organisation, wenn sie die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zu strategischen Zielen ihrer Politik macht?

Alle Unternehmen und Organisationen suchen nach Möglichkeiten, ihre Ressourcen effizienter zu nutzen und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Fähigkeiten und die Effizienz ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung leisten diesbezüglich einen positiven Beitrag, indem sie die Kosten senken, die Produktivität steigern, Risiken reduzieren, die Arbeitsmoral der Beschäftigten und ihren Stolz auf das Unternehmen fördern und das Image und das Ansehen des Unternehmens verbessern.

Die wichtigsten Vorteile lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Kosteneinsparung und Schonung von Ressourcen sowie Steigerung der Produktivität durch die Reduzierung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung der Belange aller beteiligten Akteure, darunter auch die der Mitarbeiter;
  • Erschließung neuer Kundengruppen und Märkte durch Verbesserungen im Umweltbereich und Vorteile für die lokale Wirtschaft sowie durch die Steigerung der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen;
  • Reduzierung von Risiken durch die Auseinandersetzung mit den beteiligten Akteuren;
  • Verbesserung der Beziehungen zu Kommunen, Regierungsstellen, NROs und Interessengruppen;
  • Steigerung des Ansehens durch eine Erhöhung der Umwelteffizienz und die Förderung des Markenprofils;
  • Entwicklung des Humankapitals durch ein besseres Personalmanagement und durch bessere Chancen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten; und
  • Verbesserung des Zugangs zu Ressourcen durch ein besseres Management.

Welche Schritte haben Organisationen, die sich einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet haben, beispielsweise unternommen?

  • Erfüllung aller einschlägigen Umweltgesetze und – sofern es keine derartigen Gesetzte gibt – Suche nach und Anwendung von Verfahrensweisen, die sich international bewährt haben und anerkannt sind.
  • Einsatz eines Umweltmanagementsystems, das im gesamten Betrieb, im gesamten Unternehmen bzw. in der gesamten Organisation zum Tragen kommt.
  • Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei allen neuen Projekten, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder bewährten Verfahrensweisen entspricht, sowie Umsetzung der Empfehlungen.
  • Gewährleistung, dass Auftragnehmer und Partner alle Empfehlungen beherzigen, um akzeptable Umweltstandards zu erzielen. Ermutigung aller Zulieferer dazu, bei der Herstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen Verfahrensweisen anzuwenden, die im Hinblick auf die Umweltauswirkungen akzeptabel sind.
  • Regelmäßige Schulungs- und Bildungsangebote sowie Kommunikation mit den Beschäftigten über Fragen der nachhaltigen Entwicklung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Aspekte der Nachhaltigkeit.
  • Schulungsangebote für und Kommunikation mit allen beteiligten Akteuren wie Fahrgästen und anderen Kunden, Gesetzgebern, Meinungsbildnern und gegebenenfalls der Allgemeinheit über Fragen der nachhaltigen Entwicklung und über das Engagement, das die Organisation in Sachen Nachhaltigkeit eingegangen ist.
  • Aufstellung von Leistungszielen und, wenn möglich, Beauftragung externer Umwelt-/Nachhaltigkeitsprüfungen, deren Ergebnisse zum Zwecke kontinuierlicher Verbesserungen veröffentlicht werden.

Wie kann ich mich weiter informieren?

Eine regelmäßig aktualisierte Liste befindet sich in der Sektion der UITP-Website „Nachhaltige Entwicklung“ (www.uitp.com). Bewährte Verfahrensweisen und Beispiele von anderen Unterzeichnern befinden sich in der elektronischen Bibliothek der UITP MOBI+.

 

 

 



 
 
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